ÖAMTC fordert bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog für Verkehrsdelikte
- Defektes Autolämpchen kann bis zu 2.180 Euro kosten
- Strafen je nach Bundesland höchst unterschiedlich
Wer mit einem ausgefallenen Lämpchen als Autofahrer unterwegs ist, der muss laut Kraftfahrgesetz mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Für mangelhafte Fahrradausstattung wie etwa eine fehlende Glocke oder ein fehlender Rückstrahler sind theoretisch Bußen in der Höhe von bis zu 726 Euro vorgesehen. "Diese Beispiele zeigen, dass die Strafdrohungen in Österreich in vielen Fällen zu hoch und nicht praktikabel sind", so der ÖAMTC.
Laut Haupfleisch werden solche Strafen für diese beispielhaft angeführten Delikte in der Praxis nicht verhängt. Die hohen Strafdrohungen sind auch öffentlich nicht bekannt. Stattdessen werden von verschiedenen Quellen Strafen von 28 Euro genannt, die angeblich für gefährliche Verstöße wie Rasen eingehoben werden. "Als Grundlage für eine seriöse Diskussion über Verkehrsstrafen kann man diese 28 Euro nicht heranziehen. Sie sind sachlich nicht richtig, weil die Verhängung von Organmandaten - meist zwischen 21 und 36 Euro - nur zulässig ist, wenn es sich um geringfügige Übertretungen handelt und nicht um schwere Verstöße", weiß Haupfleisch. Nach Erfahrungen der ÖAMTC-Rechtsberater sind Strafen für massive Geschwindigkeitsübertretungen oder Drängeln je nach Bundesland unterschiedlich, sie bewegen sich meist zwischen 200 bis 400 Euro.
ÖAMTC fordert einheitlichen Bußen-Katalog
Der Club fordert angesichts unterschiedlicher Strafhöhen für ein und dasselbe Delikt einen Katalog von Regelbußen. Dieser soll als bundesweit gültiges Gesetz festgeschrieben werden. Die Strafen sollten auch abgestuft sein, damit sie den jeweiligen Delikten angepasst sind. Dazu bringt ÖAMTC-Chefjurist Haupfleisch ein Beispiel: Für das Überfahren einer Sperrlinie sollte die Höhe davon abhängen, ob das folgenlos geblieben oder ob Entgegenkommende behindert oder gar gefährdet worden sind. Derzeit besteht für dieses Delikt ein Strafrahmen von 7 bis 726 Euro, den die Behörden im Einzelfall ganz unterschiedlich, oft sogar willkürlich ausschöpfen.
Österreich bei Strafen EU-weit oft im Spitzenfeld
Eine Erhöhung der Strafen ist laut Ansicht des ÖAMTC-Chefjuristen allerdings nicht notwendig. "Bei seriöser Betrachtung zeigt sich, dass Österreich im EU-Vergleich bei vielen Delikten sogar im Spitzenfeld liegt und die im Zuge von Strafverfahren selbst für harmlose Übertretungen verhängten Strafen oft 'geschmalzen' sind", sagt Haupfleisch abschließend. Sogenannte "Trinkgeldstrafen" für schwere Verkehrsdelikte sind laut Ansicht des Chefjuristen in Österreich nicht existent. Derartige Behauptungen sind gefährlich für die Verkehrssicherheit, weil dadurch so manche Lenker glauben könnten, "ungestraft" rasen zu dürfen - zumindest solange, bis sie selbst schmerzlich merken, wie hoch schwere Verkehrsverstöße in Österreich bestraft werden. (apa)








