Entscheidung des Bundesvergabeamtes:
Wettbewerb für BahnhofCity nichtig erklärt!

  • Offene Neuausschreibung vermutlich unumgänglich
  • ÖBB prüft nun Gang vor den Verwaltungsgerichtshof

Der geladene Architektenwettbewerb für die ÖBB-BahnhofCity beim künftigen Wiener Hauptbahnhof ist "nichtig", eine europaweit offene Neuausschreibung höchstwahrscheinlich notwendig. Das hat das Bundesvergabeamt (BVA) entschieden. Bei der ÖBB-Immobilienmanagement Gmbh handle es sich um einen öffentlichen Auftraggeber, daher gelte das Bundesvergabegesetz, so eines der Argumente der Behörde. Die ÖBB lassen den Bescheid durch ihre Juristen prüfen.

Laut BVA-Chef Michael Sachs übt die ÖBB-Immo - sie gehört über die ÖBB-Infrastruktur Bau AG zu der im Eigentum der Republik Österreich stehenden ÖBB-Holding - nicht nur gewerbliche Tätigkeit aus. Zudem handle es sich um ein Projekt, bei dem Allgemeininteresse vorliege. Daher wäre nach dem Vergabegesetz vorzugehen gewesen, dem ein geladener Wettbewerb ohne vorherige Bekanntmachung nicht entspreche. Die Entscheidung ist rechtskräftig, so Sachs. Allerdings ist eine Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof möglich.

Die Entscheidung des BVA dürfte eine offene Neuausschreibung des Architektenwettbewerbs für die BahnhofCity notwendig machen. "Das würde ich so einmal betrachten", so Sachs. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Er betonte den Einzelfall-Charakter des Beschlusses, meinte allerdings: "Ich glaube, dass man viele Elemente auch in vergleichbaren Bescheiden wiederfinden würde."

Gang vor Verwaltungsgerichtshof?
Die ÖBB prüfen wegen der Entscheidung einen Gang vor den Verwaltungsgerichtshof. Das BVA hatte den geladenen Architektenwettbewerb der ÖBB für das Areal für nichtig erklärt. Man könne die Begründung des BVA nicht nachvollziehen, hieß es aus dem Unternehmen.

Ansonsten herrschte positives Echo vor. "Wir sind froh, dass es eine Entscheidung gibt", erklärte eine Sprecherin von Planungsstadtrat Rudolf Schicker (S). Bedenken wegen einer möglichen Verschiebung der bisher für 2013 avisierten BahnhofCity hat man nicht.

Mit Genugtuung nahm Georg Pendl, Präsident der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, die BVA-Entscheidung auf. Damit sei der zunehmenden Tendenz, das Vergabegesetz zu umgehen, eine "plakative Stopptafel" entgegengesetzt worden. Der Kammerpräsident hatte Ende Dezember aus Protest die Wettbewerbsjury verlassen. Ebenfalls erfreut zeigten sich ÖVP und Grüne.

Wettbewerb vorerst gestoppt
Stein des Anstoßes ist sind mehrere geplante Immobilien im Umfeld des künftigen Hauptbahnhofs beim Südtiroler Platz. Dazu gehört unter anderem ein 100-Meter-Hochhaus, das künftig die ÖBB-Zentrale beherbergen soll. Die ÖBB hatten dafür im Oktober acht Architektenteams um ihre Vorschläge gebeten. In einer ersten Auswahlrunde wurden Hans Hollein, Feichtinger Architects und des Büros Behnisch Architekten für die zweite Stufe ausgewählt.

Nachdem Architekten wegen Verletzung des Vergaberechts Einspruch beim BVA erhoben hatten, stoppten die ÖBB Mitte Jänner die Weiterbearbeitung des Wettbewerbs. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass ein öffentlicher Auftraggeber das Vergabegesetz umgehe. Die ÖBB hatten argumentiert, bei dem Projekt privatwirtschaftlichen Akteur zu sein. (apa/red)

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