9,5 Jahre Haft für Elsner! Alle Angeklagten
im BAWAG-Prozess schuldig gesprochen

  • Ex-Banken-Chef wegen Untreue und Betrug verurteilt
  • 2,5 Jahre Haft für Flöttl und 5 Jahre Haft für Zwettler
    Urteile: Alle außer Flöttl legen sofort Rechtsmittel ein

Nach fast einem Jahr Verfahrensdauer und fast drei Jahre nach dem Auffliegen des Skandals um vertuschte Milliardenverluste ist der BAWAG-Strafprozess in erster Instanz zu Ende gegangen: Neun Schuldsprüche wurden vom Schöffengericht ausgesprochen, Freispruch gab es für niemanden. Die höchste Strafe erhielt der Hauptangeklagte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, der neuneinhalb Jahre ins Gefängnis muss. Die Urteile im größten Wirtschaftsprozess der österreichischen Nachkriegsgeschichte um die ehemalige Gewerkschaftsbank sind nicht rechtskräftig.

Acht der neun Angeklagten wurden zu unbedingten Haftstrafen verurteilt, lediglich Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner erhielt eineinhalb Jahre Haft bedingt und eine Geldstrafe von 36.000 Euro. Vergleichsweise niedrig fiel die Strafe für den Spekulanten Wolfgang Flöttl aus: Der Sohn des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl wurde zu zweieinhalb Jahren Haft, davon zehn Monate unbedingt verurteilt. Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler erhält fünf Jahre Haft, Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz vier Jahre. Die Ex-Vorstände Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch erhalten je dreieinhalb Jahre Haft. BAWAG-Aufsichtsrats-Chef Günter Weninger fasste zweieinhalb Jahre Haft aus, davon sechs Monate unbedingt und Ex-Wirtschaftsprüfer Reiter drei Jahre, davon ein Jahr unbedingt.

Nur Flöttl legt kein Rechtsmittel ein
Acht der Angeklagten legen Rechtsmittel ein - ausgenommen Flöttl, der sich drei Tage Bedenkzeit erbat. Elsner sitzt seit Februar 2007 in U-Haft, die bis zur Rechtskraft der Strafe fortgesetzt wird. Die anderen Angeklagten bleiben weiter in Freiheit, bis ihre Haftstrafen in der nächsten Instanz bestätigt werden. Erstarrt bis ungerührt nahmen sie den Schuldspruch entgegen. Elsners Ehefrau Ruth zeigte sich über die hohe Haftstrafe für ihren Mann erschüttert: Für den 73-Jährigen bedeute dies "lebenslänglich".

Richterin Claudia Bandion-Ortner verkündete das Urteil des Schöffengerichts im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Die Entscheidungen über die Strafhöhe seien angesichts der immensen Beträge nicht leicht gefallen. Alle wurden wegen Untreue oder Beihilfe dazu verurteilt, Elsner wird ein Schaden bei der BAWAG in Höhe von 1,72 Mrd. Euro vorgeworfen. Das Angebot von Flöttls vermögender Ehefrau Anne Eisenhower, im Falle der Vermeidung einer Haftstrafe dem Gericht fünf Mio. Dollar für Gerichtskosten und Schadenersatz zukommen zu lassen, fand kein Gehör. Lediglich Zwettler übte bereits tätige Reue durch Schadenswiedergutmachung an die BAWAG.

"Elsner war die treibende Kraft"
In der Urteilsbegründung wird Elsner vorgeworfen, alles initiiert zu haben. "Elsner war die treibende Kraft", meinte die Richterin. Sie verwies aber auch auf die besondere Position von Bankvorständen: "Die Leiter von großen Banken haben eine überaus große Verantwortung, da sich die Folgen ihrer Entscheidungen auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken. Dieser Verantwortung müssen sie gerecht werden." Bei der BAWAG seien die Vorstände ihrer Verantwortung eben nicht gerecht geworden, sondern stattdessen "ins Casino gegangen". Flöttl habe immer wieder Spielgeld für seine hochriskanten Spekulationen erhalten.

Der Anklagevorwurf lautete auf Untreue, erläuterte die Richterin: Dass Flöttl die Millionen nicht verloren sondern eingesteckt hätte, dafür gebe es keinen Hinweis. Daher sei das Urteil für Flöttl wegen Beitrags zur Untreue wesentlich milder ausgefallen als der Spruch über Elsner, der als Haupttäter Untreue begangen habe.

Erfreut zeigte sich der Vertreter der privatbeteiligten BAWAG PSK, Wolfgang Brandstetter, dass das Strafgericht auch Schadenersatzansprüche zugesprochen hatte. "Das ist ein schöner Erfolg für die BAWAG". Offenbar hofft die Bank, dass von den Angeklagten noch etwas zu holen sei. Der frühere BAWAG-Eigentümer ÖGB ging hingegen mit allen seinen Ansprüchen leer aus und wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die BAWAG kann von Elsner seine vorzeitig ausbezahlte Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Mio. Euro zurückfordern. Betreffend des ihm gewährten außerordentlichen Bilanzgeldes von 0,6 Mio. Euro wurde Elsner vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen, das kann er also behalten. Auch betreffend des Betriebsmittelkredits "Ophelia" erhält die BAWAG Schadenersatzansprüche - falls die Urteile rechtskräftig werden.

(apa/red)

4.7.2008 16:16
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