Der richtige Skandal in der BAWAG-Affäre: Das Prozessurteil und seine Begründung
- KOMMENTAR: Was unberücksichtig geblieben ist
- Über Skandale und Nicht-Skandale des Prozesses

Beinahe Höchststrafe für Helmut Elsner. Mit diesem Urteil endet einer der größten Wirtschaftsprozesse der Zweiten Republik. In insgesamt 117 Tagen wurden detailreich Verflechtungen von BAWAG, ÖGB und Karibikgeschäften aufgearbeitet. Eine Entblößung nicht nur für die ehemalige Arbeiterbank, sondern auch für die österreichische Gewerkschaftsbewegung. Dass es sich hierbei um einen Skandal handelt, liegt für die meisten auf der Hand. Doch worin das Skandalöse in der BAWAG-Affäre besteht, darüber gibt es weniger Übereinstimmung.
Die Verurteilten wurden wegen Untreue und Bilanzfälschung schuldig gesprochen. Das Gericht folgte dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten vor dem Aufsichtsrat der Bank den Milliardenverlust zu verschleiern versuchten. Elsner wurde mit 9,5 Jahren unbedingter Haft bedacht, Wolfgang Flöttl hingegen konnte sich über zweieinhalb Jahre freuen, wobei 20 Monate davon bedingt sind. Ein Urteil, das die Schwere der Verantwortung deutlich zuweist: Nicht die Spekulation von Milliarden Euro ist strafbar, sondern bloß die Verschleierung dieser Verluste vor dem Aufsichtsrat. Elsner ist schuldig - Wolfgang Flöttl hingegen kaum.
Den Buchstaben des Gesetzes folgend ist die Verteilung der Strafen möglicherweise gerechtfertigt. Flöttl hat im Auftrag der Bank risikoreiche Geschäfte unternommen. Seinen Angaben zufolge hat er Elsner darüber informiert und auch über die Verluste in Kenntnis gesetzt. Elsner hingegen hat eben diese Verluste vor dem Aufsichtsrat verheimlicht. Damit hat er sich dem Gesetz nach schuldig gemacht. Dem Rechtsempfinden vieler mag dieses Urteil aber widersprechen. Warum wird jener Mann, der für die Verluste eigentlich verantwortlich ist, mit Milde bedacht?
Die ehemalige Gewerkschaftsbank hatte Milliarden Euro in windigen Yen-Spekulationen verloren. Eine Form des Verlustes, der für eine Bank keineswegs Einmaligkeit besitzt. Auch die Höhe der Verluste sind kein Unikat in der österreichischen Bankengeschichte. Was an Skandalträchtigem übrig bleibt ist der kreative Umgang mit Bilanzen und das eigenmächtige Handeln des Vorstandes. Ein Graubereich, der nur selten vor Gericht verhandelt wird.
Vor der Richterin standen nicht die Yen-Spekulationen der BAWAG, nicht die Karibikgeschäfte eines Wolfgang Flöttl, sondern das Verhalten des Vorstandes am Fleischmarkt. Elsner denunzierte die Monsterverhandlung als Schauprozess. Dass dieser Prozess für politisches Geplänkel nutzbar gemacht wurde, ist unbestritten. Die Feststellung der Schuld orientierte sich jedoch keineswegs an politischen Vorgaben. Der Show-Charakter des Prozesses lag vielmehr darin begründet, dass über den eigentlichen Skandal nicht verhandelt wurde.
Der BAWAG-Skandal war ursprünglich ein REFCO-Skandal und gleichzeitig auch ein ÖGB-Skandal. Eine obszöne Verflechtung von abenteuerlichen Spekulationsgeschäften, undurchsichtigen Bankpraktiken und machtverwöhnten Gewerkschaftsspitzen. All das war für das Urteil jedoch nur bedingt ausschlaggebend.
(Sebastian Baryli)








