"Elsner war eindeutig die treibende Kraft":
Richterin analysiert Rollen der Beteiligten
- Elsners Erinnerungslücken als "Schutzbehauptung"
- "Bisher ordentlicher Lebensstil" als Milderungsgrund

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Zum Abschluss ihrer Urteilsbegründung hat Richterin Claudia Bandion-Ortner die neun Beschuldigten charakterisiert und ihr Verhalten während des Prozesses gewertet: "Elsner war eindeutig der Initiator, die treibende Kraft", sagte sie über den Hauptangeklagten. Der ehemalige BAWAG-Chef habe oft vermeint, sich nicht erinnern zu können - sich aber an gewisse Details wie die Farbe der Socken des ehemaligen Vorstandskollegen Christian Büttner erstaunlicherweise doch wieder erinnert. Daher habe der Senat seine Erinnerungslücken größtenteils als "Schutzbehauptung" gewertet.
"Wenn es brenzlig wurde, hat er sich nicht erinnern können", kritisierte die Richterin. Elsner habe auch versucht, die Verantwortung auf die Fachabteilungen abzuschieben. Elsner habe Rechtsgutachten erstellen lassen, die aber "Gefälligkeitsgutachten" waren, außerdem seien diese unter falschen Prämissen erstellt gewesen: "Die Verantwortlichen der BAWAG trugen diese Gutachten wie ein Schutzschild vor sich her".
Elsners Verteidigung, andere Banken hätten dies genauso gemacht und täten das noch immer, ließ die Richterin ungerührt. "Wenn jemand behauptet, dass ein anderer Bankmanager vorsätzlich seine Bank schädigt, dann bitte eine Anzeige machen", forderte sie auf. Außerdem müsse man differenzieren: "Man muss unterscheiden zwischen gesundem Gewinnstreben und verantwortungslosem Umgang mit fremdem Geld durch hemmungslose Spekulationen".
Elsner habe sicher einen "autoritären Führungsstil" gehabt, auch im Gerichtssaal sei noch bei manchen Angeklagten und Zeugen die "demütige Haltung" Elsner gegenüber zu spüren gewesen, so die Richterin. Mildernd berücksichtigt wurde vom Gericht sein bisher "ordentlicher Lebensstil". Die hohe Verfahrensdauer habe sich nicht mildernd ausgewirkt, zumal Elsner an dem langen Verfahren teils selbst schuld gewesen sei. "Erschwerend war die 34.000 fache Überschreitung der Wertgrenze".
Nakowitz "verlängerter Arm Elsners"
Bei Elsners Nachfolger Johann Zwettler haben sich sein Geständnis und der Beitrag zur Schadenswiedergutmachung mildernd ausgewirkt. Ex-Generalsekretär Peter Nakowitz sei "der verlängerte Arm Elsners" gewesen, Ex-Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter habe Nakowitz im Prozess einmal als "Elsners Schoßhund" bezeichnet. Das Abhängigkeitsverhältnis habe sich mildernd ausgewirkt, allerdings habe Nakowitz auch von der Loyalität profitiert und sei zum Vorstand aufgestiegen.
Weninger ließ sich instrumentalisieren
Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger habe sich sicher von Elsner "instrumentalisieren lassen", er sei auch unter Druck gestanden, aber "er hätte im Interesse des Eigentümers ÖGB und im Interesse der Bayern an der Vertuschung und riskanten Sanierungsaktion einfach nicht teilnehmen dürfen". Büttner habe die geringste Strafe ausgefasst: "Er war derjenige der den Wahnsinn erkannt hat, der sich getraut hat aufzustehen, aber er war zu schwach, wahrscheinlich auch zu bequem, um richtig zu reagieren", so die Richterin. "Büttner hätte damals das große Desaster verhindern können". Büttner erhielt nur eine bedingte Freiheitsstrafe.
Wirtschaftsprüfer Robert Reiter wurde ebenfalls gerügt: "Ein Bankenprüfer darf sich nicht auf solche abenteuerlichen Konstruktionen einlassen, auch wenn er seinen Kunden verlieren könnte." Ex-Bankvorstand Josef Schwarzecker habe sich auf Abwesenheiten ausgeredet. Ex-Vorstand Hubert Kreuch habe die Tragweite seiner Handlungen durchaus begriffen.
"Warum kommt er so gut weg"?
Dass der Spekulant Wolfgang Flöttl im Vergleich zu Elsner ein wesentlich milderes Urteil erhielt, versuchte die Richterin ausführlich zu erläutern. "Man liest und hört immer wieder, warum kommt er so gut weg", ging sie direkt auf mediale Vorwürfe ein. Das Prozessthema sei nicht Betrug durch Flöttl, sondern die Untreue durch Bankmanager gewesen, wo Flöttl Beitragstäter war. "Das war das Prozessthema, ich kann nichts machen, so war die Anklage".
Mutmaßungen, dass Flöttl das Geld für sich eingesteckt haben könnte, seien im Prozess nicht belegt worden. "Es gibt keinen Hinweis darauf, dass er das Geld nicht verspielt hätte, dass er sich das Geld eingesteckt hat", sagte die Richterin. Hingegen gebe es "sehr sehr viele Unterlagen und Belege, die beweisen, dass er Geld verspielt hätte".
Flöttl sei ein Risikoinvestor gewesen, "er durfte so handeln wie er gehandelt hat". Fehlentscheidungen beim Investieren habe Flöttl selbst zugegeben, aber das alleine sei nicht strafbar. Mildernd seien für Flöttl das Geständnis und der Beitrag zur Wahrheitsfindung durch Vorlage von Unterlagen ausgefallen, auch sein bisher ordentlicher Lebenswandel. Erschwerend war für Flöttl, dass er "Nutznießer" des Kredits der BAWAG war.
"34.000 Jahre Haft gehen nicht"
Die Strafbemessung sei wirklich "wahnsinnig schwierig" gewesen, denn die Beträge seien enorm. Würde man pro 50.000 Euro die Mindeststrafe für Untreue von einem Jahr verhängen, müsste man bei dem Elsner vorgeworfenen Schaden von 1,7 Mrd. Euro 34.000 Jahre Haft verhängen. "Das geht nicht", so die Richterin. "Banker haben es nun mal mit großen Beträgen zu tun".
Zwar sei von den Beschuldigten immer wieder vorgebracht worden, "es ist ja eh nichts passiert, ohne Refco wäre alles nicht aufgeflogen", doch "es ist schon etwas passiert: Die BAWAG wäre ohne diese Verluste um das Geld reicher". Der ÖGB habe noch zusätzlich einen Imageschaden erlitten, da sich die Gewerkschaftsbank auf Casinobesuche eingelassen habe.
(apa/red)








