Auch Wolfgang Flöttl geht in Berufung: Alle
neun Verurteilten legen Rechtsmittel ein

  • Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen Strafe
  • Auch Staatsanwalt beruft gegen einige Strafhöhen

Auch der Spekulant Wolfgang Flöttl, der im BAWAG-Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, davon zehn Monate unbedingt, legt gegen den Richterspruch Rechtsmittel ein. Wie sein Anwalt der APA mitteilte, habe er Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung gegen die Strafe und Berufung wegen des Zuspruchs von Privatbeteiligtenansprüchen angemeldet.

Damit haben alle neun im BAWAG-Prozess in erster Instanz Verurteilten Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt. Die acht anderen Verurteilten hatten dies bereits am Freitag, unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch ihre Verteidiger veranlasst. Auch Staatsanwalt Krakow hat gegen einen Teil der Strafen berufen, verzichtete jedoch bei Ex-BAWAG-Chef Elsner, dessen Nachfolger Zwettler, den Ex-BAWAG-Vorstandsmitgliedern Nakowitz, Kreuch und Schwarzecker auf Rechtsmittel.

Bei Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Weninger, Ex-BAWAG-Vorstand Büttner und Ex-BAWAG-Wirtschaftsprüfer Reiter legt die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe ein, beantragt also höhere Strafen. Bei Wolfgang Flöttl meldet der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Flöttl sollte auch wegen der schiefgegangenen Millionenspekulationen mit den Unibonds bestraft werden, forderte Krakow.
(APA/red)

7.7.2008 15:43
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