Niederlage für Telekom-Anbieter One:
Keine Roamingkosten für Inlandsgespräche

  • Wiener Gericht möglicherweise mit Präzendenzfall
  • 22 Fälle von unbeabsichtigtem "Inlands-Roaming"

Wer im österreichischen Grenzgebiet unabsichtlich über ein ausländischen Handy-Netz telefoniert, muss keine Auslandskosten zahlen. Das hat jetzt ein Wiener Gericht in einem Urteil entschieden.

Dieses Urteil könnte für ähnliche Fälle als Präzedenzfall dienen könnte, berichtet der "Kurier".

Das Bezirksgericht Wien-Donaustadt hat eine entsprechende Klage des Telekom-Anbieters One abgewiesen. One hatte eine Wienerin geklagt, die sich weigerte, Roaming-Gebühren über 320 Euro zu bezahlen. Die Gebühren waren angefallen, nachdem ihr Sohn aus dem Burgenland Inlands-Gespräche über ein Mobiltelefon geführt hatte, die wegen der Grenznähe über ein ungarisches Netz geleitet worden waren.

Keine Informations-SMS
"Ein redlicher Nutzer eines Mobiltelefons muss damit rechnen, im Ausland zu einem erhöhten Tarif zu telefonieren, nicht jedoch damit, im Inland zum Auslandstarif zu telefonieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Vertrag mit einem Handy-Betreiber beinhalte nicht die Willenserklärung, im Inland einen Vertrag mit einem Roamingpartner im Ausland abschließen zu wollen. Abgewiesen wurde die Klage wohl auch deshalb, weil es keine Informations-SMS gegeben hat, dass man sich in einem ausländischen Netz befinde, heißt es im Bericht.

Es kommt immer wieder vor, dass jemand daheim Opfer von "Inlands-Roaming" wird: 22 Fälle sind bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR seit Jahresbeginn aktenkundig. Nicht immer wagen die Kunden bzw. ein Betreiber auch den Gang zu Gericht. (apa/red)

10.7.2008 10:26
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