Anklage des UN-Kriegsverbrechertribunals:
Genozid & Verbrechen gegen Menschlichkeit

  • Liquidationen, Morde, Deportationen & inhumane Akte
  • Erste Anklage des UN-Tribunals bereits 1995 erhoben

Das UNO-Tribunal für Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien hat die erste Anklage gegen den bosnisch-serbischen Ex-Präsidenten Radovan Karadzic im Juni 1995 erhoben. Darin werden Karadzic Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angelastet. Im November 1995 folgte die zweite Anklage, in der Karadzic für Völkermord in Srebrenica verantwortlich gemacht wird.

Karadzic werde zudem für Liquidationen, Morde, Deportationen, inhumane Akte und andere Verbrechen gegen Muslime, Kroaten und andere Nicht-Serben während des Krieges in Bosnien-Herzegowina (1992-1995) verantwortlich gemacht, berichtete die serbische Nachrichtenagentur Tanjug unter Berufung auf das UNO-Tribunal.

Demnach habe Karadzic diese Verbrechen zwischen 1992 und 1995 mit dem Ziel begangen, die Kontrolle in der Republika Srpska zu sichern. Damit sei die Zahl der Nicht-Serben in diesem Gebiet stark verringert worden. Karadzic und seine Helfer hätten Nicht-Serben zum Verlassen der Republika Srpska gedrängt, jene, die nicht willens gewesen seien, das Land zu verlassen, mit Gewalt vertrieben und andere getötet.

(apa/red)

22.7.2008 08:55
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