EU-Spitze soll in Georgien-Krise vermitteln: Sarkozy in Moskau zu Gesprächen erwartet
- Beobachtermission der EU für Konfliktgebiet gefordert
- Solana: Müssen noch über "Format" der Mission reden

Die EU-Führung will bei einem Kurzbesuch in Russland eine Einigung über eine europäische Beobachtermission für das Konfliktgebiet Georgien erzielen. "Wir müssen noch über das Format ihrer Anwesenheit sprechen: Wo, wann, mit welchem Mandat und was sie dort konkret machen sollen", sagte EU-Chefdiplomat Javier Solana vor der Reise nach Moskau der russischen Tageszeitung "Kommersant".
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy ist in Moskau mit Kremlchef Dmitri Medwedew zu Gesprächen über die Lage im Konfliktgebiet Südkaukasus zusammengetroffen. Medwedew empfing den amtierenden EU-Ratsvorsitzenden sowie EU-Chefdiplomat Javier Solana und Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso in Schloss Meiendorf bei Moskau.
Beobachtermission
Solana zufolge könne die Beobachtermission unter der Führung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Vereinten Nationen oder einer unabhängigen Kommission arbeiten. "Das müssen wir aber zuerst mit Russland und Georgien abstimmen", sagte Solana in dem Interview.
Moskau hatte mehrfach die Bereitschaft betont, die russischen Soldaten aus den "Pufferzonen" um die von Georgien abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien abzuziehen. Bedingung sei aber ein Ersatz durch internationale Militärbeobachter.
Laut Angaben aus Moskau sind im georgischen Kerngebiet noch etwa 500 russische Soldaten im Einsatz, die für Sicherheit in der Region sorgen sollen. Diplomaten zufolge will die EU zwischen 100 und 200 Beobachter entsenden.
Georgien ruft IGH zum Handeln auf
Georgien hat den Internationalen Gerichtshof aufgefordert, von Russland in einer einstweiligen Verfügung die Einstellung angeblicher "ethnischer Säuberungen" in Abchasien und Südossetien zu verlangen. Vor dem obersten UN-Gericht in Den Haag warfen Vertreter der georgischen Regierung Russland vor, mit Hilfe verbündeter Separatistengruppen die ethnisch georgische Bevölkerung aus den beiden abtrünnigen Provinzen gewaltsam zu vertreiben.
"Sollte der Gerichtshof dem Antrag auf eine Notverfügung stattgeben, könnte dies helfen, weiteren Gewalttaten gegen Georgier zuvorzukommen", erklärte ein Sprecher der Regierung in Tiflis. Moskau hat bisher alle derartigen Vorwürfe zurückgewiesen. Nach den Darlegungen durch die georgischen Beschwerdeführer sollen die Vertreter Russlands vor dem UN-Gerichtshof zu Wort kommen.
Die Klage stützt sich auf das internationale Abkommen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1965, das unter anderem jede Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft verbietet. Das 1945 gegründete Gericht kann in Streitfragen zwischen Staaten auf der Grundlage des Völkerrechts entscheiden - letztlich jedoch nur, wenn die betreffenden Regierungen dies tatsächlich akzeptieren.
(apa/red)








