Kein Patent für menschliche Stammzelle:
Europas Patentamt erteilt Antrag Absage

  • Stammzellen aus zerstörten Embryonen zu schützen
  • Greenpeace wertet die Entscheidung als "Meilenstein"

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat eine Grundsatzentscheidung zu menschlichen Stammzellen getroffen. Demnach dürfen solche Stammzellkulturen, die nur mittels Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können, in Europa kein Patent erhalten. Das Patentamt stütze sich bei der Entscheidung auf eine Richtlinie der EU und das Europäische Patentübereinkommen, teilte ein Sprecher des Amtes mit. Eine amerikanische Forschungsstiftung hatte ein Patent auf solche Stammzellen beantragt.

Der Beschluss des Patentamtes ist der Schlusspunkt in einem 13 Jahre dauernden Verfahren. Das Patent war bereits 1995 angemeldet worden. Nachdem die Europabehörde damals den Schutz für das Verfahren versagte, hat die US-Stiftung dagegen Einspruch eingelegt. Die Große Beschwerdekammer des Patentamts bestätigte nun die ablehnende Haltung von früher.

Die Berufungskammer habe ihren Beschluss auf das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) gestützt, teilte das EPA mit. Dieses lasse keine Patente auf Erfindungen zu, deren Kommerzialisierung gegen die öffentliche Moral verstießen. Außerdem verbiete die Vereinbarung Patente auf eine Nutzung menschlicher Embryos für industrielle oder Vermarktungszwecke. Greenpeace wertete die Entscheidung als "Meilenstein in der Patentvergabe-Praxis" des Amtes. Es sei ein großer Erfolg für die Kritiker, die immer wieder die Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht gefordert haben.
(apa/red)

28.11.2008 14:38
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