EU will Asylverfahren verbessern: Erste Arbeitserlaubnis schon nach sechs Monaten
- Brüssel will das Dubliner Abkommen nachbessern
- Aufnahmebedingungen sollen verbessert werden
Die EU-Kommission will die Bedingungen für Asylwerber im Verfahren zwischen den einzelnen EU-Staaten verbessern. Kommissions-Vizepräsident Jaques Barrot stellte am Mittwoch in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag der Brüsseler Behörde vor, mit dem unter anderem das so genannte Dublin-II-Abkommen geändert werden soll. Künftig soll ein Asylwerber nicht mehr automatisch in das Land abgeschoben werden können, in dem er als Erstes angekommen ist. Für kommenden April kündigte Barrot die Einrichtung eines europäischen "Unterstützungsbüros" für Flüchtlinge und einen Richtlinienentwurf zu einem gemeinsamen EU-Asylverfahren an.
Dadurch soll verhindert werden, dass jene Länder, die wie etwa Griechenland, Malta oder Zypern einen besonders starken Andrang von Flüchtlingen haben, noch zusätzlich belastet werden. Weiters soll durch die Verbesserungen der Anreiz für Flüchtlinge entfallen, sich zuerst in solche EU-Staaten zu begeben, wo die Asylpolitik im EU-Vergleich weniger restriktiv ist.
Nach sechs Monaten Arbeitserlaubnis
Den Asylwerbern soll künftig nach spätestens sechs Monaten jedenfalls eine Arbeitserlaubnis in ihrem Aufenthaltsland erteilt werden, damit sie sich ihren Lebensunterhalt und eine menschenwürdige Unterkunft selbst leisten können. Barrot hatte in einem Interview in der französischen "Libération" in diesem Sinn die Schaffung eines europäischen Asylrechts und eines einheitlichen Rechts auf Arbeit als "unumgänglich" bezeichnet.
Aufnahmebedingungen sollen verbessert werden
Die Aufnahmebedingungen von Flüchtlingen sollen ebenfalls verbessert werden. Eine Festnahme von Flüchtlingen soll nur mehr unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich werden. Die entsprechenden Richtlinien sollen neugefasst werden. Als besonders wichtig bezeichnete Barrot am Mittwoch die Rechte von Kindern im Asylverfahren. Die Richtlinie zur Verwaltung persönlicher Daten von Flüchtlingen (EURODAC) soll ebenfalls im Hinblick auf Datenschutz verbessert werden. Nicht mehr benötigte Daten sollen künftig gelöscht werden müssen.
Vor allem Griechenland war vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR und anderen Flüchtlings-Organisationen wegen untragbaren Zuständen in Flüchtlingslagern und schweren Verfahrensmängeln in die Kritik geraten, woraufhin einige Staaten, darunter Norwegen und Belgien die Abschiebungen nach Griechenland suspendierten. Der damalige Innenminister Günter Platter hatte ein solches Moratorium in Österreich unter Hinweis auf die geringe Anzahl der "Rücküberstellungen" an Griechenland im Rahmen des Dubliner Abkommen abgelehnt.
(apa/red)









